Alkohol im Straßenverkehr

Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt und nicht rechtzeitig ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradg´fahrer mit 1,73 Promille erwischt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer MPU zu unterziehen. Da er dem nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern ihm auch das Radfahren untersagt.

Dagegen legte der Betroffene Widerspruch ein. Seine Trunkenfahrt habe er mit dem Rad unternommen und sei mit dem Auto bisher stets unbescholten unterwegs gewesen. Außerdem existiere keine Rechtgrundlage für ein Radfahrverbot.

Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte seinen Eilantrag ab. Eine Blutalkoholkonzentration über , Promille lasse darauf schließen, dass dass der Betroffene häufiger viel Alkohol konsumiere. Die Behörde habe richtig gehandelt, ihm eine MPU aufzuerlegen. Ebenso konnte sie ihm die Fahrerlaubnis entziehen, als er dem nicht nachkam. Wer alkoholisiert Fahrrad fahre, der könne ebenso hemmungslos betrunken Auto fahren und sei damit als Verkehrsteilnehmer ungeeignet, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer dürfe daher der Betroffene nach einer Trunkenheitsfahrt ohne die MPU dar nicht mehr fahren – egal mit welchem Gefährt.

Verwaltungsgericht Neustadt    Aktenzeichen  3 L 636/14