Grenzwert

Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinter das Steuer setzen, wenn der Grenzwert von 1ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. Er muss notfalls mehrere Tage abwarten, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird. Dasbei ist nicht maßgeblich, inwieweit er womöglich noch Auswirkungen verspürt. Erreicht er den Grenzwert noch, ist af jeden Fall von einer fahrlässigen Drogenfahrt auszugehen. Der Fahrer muss sich bewusst damit auseinandersetzen, inwieweit er den Grenzwert wohl noch errecihen könnte. Tut er dies nicht, handelt er sorfaltswidrig und ist wegen einer Drogenfahrt zu verurteilen.

Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 1 SsBs 51/13