Infektionsschutz: Hygienetipps

+++ UPDATE 09.05.2020 +++ Aktuelles zur Corona-Krise: Öffnung unter Auflagen ab 18.05.

Liebe Fahrschüler*innen!

Momentan müssen unsere Filialen zwar noch geschlossen bleiben, jedoch sehen die aktuell laufenden schrittweisen Lockerungen vor, dass Fahrschulen in Schleswig-Holstein ab dem 18.05.2020 unter Auflagen den Betrieb wieder aufnehmen können. Unser Team wird sich zeitnah darauf vorbereiten und alle nötigen Maßnahmen ergreifen, so dass wir ab dem 18.05. wieder für Euch da sein und eine sichere Ausbildung für alle gewährleisten können.

Konkret bedeutet das, dass wir bis Mittwoch den 13.05.2020 mit Hochdruck daran arbeiten, alles Nötige in die Wege zu leiten und uns intern abzustimmen. Bitte lasst Euren Fahrlehrer*innen daher noch etwas Zeit für die Planung, bevor Ihr bei Ihnen Termine anfragt. Ab nächsten Donnerstag (14.05.) könnt Ihr dann gerne so langsam loslegen und Euch bei uns bzw. Eurem Fahrlehrer oder Eurer Fahrlehrerin melden um das weitere Vorgehen zu besprechen und ggf. erste Termine abzustimmen. Wir freuen uns schon!

Vielen Dank für Eure Geduld und hoffentlich bis ganz bald!

Eurer Fahrschule-Lange-Team

+++ UPDATE 20.03.2020 +++ Aktuelles zur Corona-Krise: Öffnungszeiten & Fristverlängerung für Anträge

Liebe Fahrschüler*innen,

aufgrund des besagten Erlasses des Gesundheitsamts und um die Eindämmung von Sars-CoV-2 zu unterstützen, werden wir den (öffentlichen) Betrieb in unseren Filialen ab sofort komplett einstellen.

Wir werden jedoch regelmäßig vorbeischauen, um Eure Nachrichten, Emails, Anrufe, etc zu beantworten. Bitte habt also ggf. etwas Geduld – wir werden uns bei Euch melden!

Zum Abschluss noch eine erfreuliche Nachricht: Alle bereits gestellten Anträge, die während der Dauer der aktuell angeordneten Maßnahmen ablaufen würden, werden vom Ordnungsamt um diese Zeitspanne plus voraussichtlich ca. 6-8 Wochen verlängert werden. Macht Euch also keine Gedanken darum, ob Eure Anträge in der Zeit der Corona-Krise ablaufen könnten, denn für diesen Fall ist bereits vorgesorgt.

Wir wünschen Euch allen weiterhin alles Gute und vor allem Gesundheit! Bleibt stark und haltet zusammen!

Bis bald,

Euer Fahrschule-Lange-Team

+++ UPDATE 17.03.2020 +++ Aktueller Stand zum Corona-Virus

Liebe Fahrschüler*innen!

Aufgrund des aktuell laufenden Versuchs zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind nun auch alle Fahrschulen in Schleswig-Holstein per Erlass des Gesundheitsamts dazu angeordnet, alle Lehrtätigkeiten vorübergehend einzustellen. Wir versuchen jedoch unter Einhaltung der Auflagen, unseren Service für Euch aufrecht zu erhalten, soweit es uns möglich ist. In beiden Filialen werden daher die Büros weiterhin zu den gewohnten Zeiten für Euch geöffnet sein. Bitte überlegt, bevor Ihr vorbeikommt, ob sich Euer Anliegen auch telefonisch klären lässt und greift ggf. auf diese Möglichkeit zurück. Falls Ihr vorbeikommen möchtet, achtet bitte auf die Einhaltung des empfohlenen Sicherheitsabstandes zu Euren Mitmenschen und natürlich auf die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen. Vielen Dank für Euer Verständnis!

Wir halten Euch natürlich weiter auf dem Laufenden und informieren hier über aktuelle Veränderungen – also schaut einfach immer mal wieder hier vorbei und kommt vor allem gesund durch die Zeit!

Viele Grüße von Eurem

Fahrschule-Lange-Team

Alkohol im Straßenverkehr

Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad fährt und nicht rechtzeitig ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, dem kann der Führerschein entzogen werden. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradg´fahrer mit 1,73 Promille erwischt. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer MPU zu unterziehen. Da er dem nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur die Fahrerlaubnis entzogen, sondern ihm auch das Radfahren untersagt. Weiterlesen

Kurzurteil

Hat die Behörde einem Fahrerlaubnisinhaber augrund eines Drogenmissbrauchs die Fahrerlaubnis entzogen, so muss sie vor der Neuerteilung prüfen, ob die Fahreignung wieder vorliegt. Dies umfasst auch eine Prognose über die Stabilität der geänderten Einstellung zum Drogenkonsum bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Zumindest einjährige Abstinenz ist nachzuweisen.

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Aktenzeichen 10  L 929/13

Grenzwert

Ein Autofahrer darf sich nach dem Konsum von Cannabis erst dann hinter das Steuer setzen, wenn der Grenzwert von 1ng/ml THC im Blutserum unterschritten wird. Er muss notfalls mehrere Tage abwarten, bis der Grenzwert nicht mehr erreicht wird. Dasbei ist nicht maßgeblich, inwieweit er womöglich noch Auswirkungen verspürt. Erreicht er den Grenzwert noch, ist af jeden Fall von einer fahrlässigen Drogenfahrt auszugehen. Der Fahrer muss sich bewusst damit auseinandersetzen, inwieweit er den Grenzwert wohl noch errecihen könnte. Tut er dies nicht, handelt er sorfaltswidrig und ist wegen einer Drogenfahrt zu verurteilen.

Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 1 SsBs 51/13

Unfallprozess

Eine bei einem Unfallgeschädigten genommene Blutprobe kann auch dann in Gerichtsverfahren, die auf den Unfall folgen, verwertet werden, wenn die Blutprobe aus rein medizinischen Gründen genommen wurde. Weiterlesen

Urteil des Monats

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt kann einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn die Wiedererteilung der zuvor bereits entzogenen Fahrerlaubnis aufgrund wahrheitswidriger Therapiebescheinigungen erfolgt war. Weiterlesen

Mäharbeiten

Führen Mitarbeiter der Straßenmeisterei Mäharbeiten mit Handmotorsensen auf einem zur  Bundestraße gehörenden seitlichen Grünstreifen aus, so müssen sie eine Beschädigung vorbeifahrender Fahrzeuge durch hochgeschleuderte Steine möglichst weitgehend vermeiden. Weiterlesen