Kurzurteil
Hat die Behörde einem Fahrerlaubnisinhaber augrund eines Drogenmissbrauchs die Fahrerlaubnis entzogen, so muss sie vor der Neuerteilung prüfen, ob die Fahreignung wieder vorliegt. Dies umfasst auch eine Prognose über die Stabilität der geänderten Einstellung zum Drogenkonsum bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Zumindest einjährige Abstinenz ist nachzuweisen.
Verwaltungsgericht des Saarlandes, Aktenzeichen 10 L 929/13