Geschwindigkeitsverstöße
Wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 45 % überschritten wird, ist davon auszugehen, dass diese Überschreitung vorsätzlich begangen wurde. Das Argument eines Verkehrssünders, bei dem Fahrzeug habe es sich um eine große Limousine mit einem großvolumigen Triebwerk gehanddelt, so dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicgt aufgefallen sei, wurde als Ausrede gewertet. Denn eine große Geschwindigkeit merkt man nicht nur an den Fahrzeug- und Abrollgeräuschen, sondern auch an einer veränderten Umweltwahrnehmung.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 322 SsBs 245/11