Tempolimits

Unmittelbar vor dem Einfahren in einen Parkplatz passierte ein PKW-Fahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Als er dann von dem parkplatz wieder herunterfuhr, wiederholte sich das Verkehrsschild nicht. Der Fahrer fuhr deshalb schneller, als die Polizei erlaubte. Er wollte sich damit herausreden indem er sich darauf berief, dass er die Begrenzung vergessen habe und sich diese unmittelbar nach dem Parkplatz nicht wiederholte. Er wurde dennoch verurteilt, denn die vorher ausgeschilderte Begrenzung hätte er sich merken müssen.

Oberlandesgericht  Odenburg
Aktenzeichen 2 SsRs214/11